Namensänderung

 

Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Der Grund muss von den gesuchstellenden Personen nachgewiesen und belegt werden können. Subjektive Gründe reichen nicht aus und so kann nicht jede beantragte Namensänderung bewilligt werden.

 

Die wichtigsten Informationen entnehmen Sie folgendem Merkblatt

PDF-Datei Namensänderung 30-1-25_1_2008.pdf (58 kb, PDF) 25.01.2008
 

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Des Weiteren können Brautleute aus achtenswerten Gründen von der Trauung an den Namen der Braut als Familiennamen führen.

 

Die wichtigsten Informationen entnehmen Sie folgendem Merkblatt

PDF-Datei Namensänderung 30-2-25_1_2008.pdf (52 kb, PDF) 25.01.2008