
Informationen zu Einbürgerungen und Zivilstandswesen
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Zivilstandswesen
Von der Geburt, über die Eheschliessung bis zum Tod – die Zivilstandsämter beurkunden die Daten eines ganzen Lebens. Für die Bürgerschaft sind die regionalen Zivilstandsämter direkte Ansprechpartner.
Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand nimmt im vielfältigen Tätigkeitsgebiet des Zivilstandswesens eine zentrale Rolle ein. Nebst den Aufgaben als kantonale Aufsichtsbehörde führt es ein Sonderzivilstandsamt für Auslandereignisse.
Die natürlichen Ereignisse (Geburt und Tod) sowie Erklärungen (Eheschliessung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Kindsanerkennung) werden durch die Zivilstandsämter beurkundet. Im Weiteren melden Gerichte und Verwaltungsbehörden zivilstandsrelevante Änderungen zur Registrierung (Eheauflösung, Einbürgerung, Adoption, Namensänderung; etc.) Alle diese Nachführungen erfolgen gesamtschweizerisch vernetzt im Personenstandsregister (Informatisiertes Standesregister, abgekürzt: Infostar).
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Zivilstandsregister?
Bestätigungen oder Auszüge eines Zivilstandsereignisses in der Schweiz (zum Beispiel Geburtsschein) sind beim Zivilstandsamt des Ereignisortes neues Fenster zu bestellen.
Auszüge über den Personenstand (wie Heimatschein oder Familienschein) können beim Zivilstandsamt des Heimatortes neues Fenster bezogen werden.
