Zivilstandsereignisse Ausland

 

Ausländische Urkunden und Entscheide über den Zivilstand (Eheschliessung, Geburt, Kindesanerkennung, Adoption, Scheidung, Namensänderung, Tod) sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz anzuerkennen.

 

Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons ist für die Eintragung ausländischer Zivilstandsereignisse in die schweizerischen Zivilstandsregister zuständig. Erkundigen Sie sich frühzeitig über Ablauf und Formalitäten.

 

Haben Sie einen st.gallischen Heimatort? Dann ist unsere Amtsstelle zuständig, welche nebst der Prüfung der ausländischen Urkunden als Sonderzivilstandsamt (Telefon direkt: +41 (0)71 229 26 16, Email) gleichzeitig die Beurkundung vornimmt.

 

Die Mitteilung aller Zivilstandsfälle aus dem Ausland hat grundsätzlich über die zuständige Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu erfolgen, welche Sie auch zu den länderspezifischen Dokumenten beraten kann.

 

 

Heirat im Ausland

 

Planen Sie eine Heirat im Ausland? Das Merkblatt "Eheschliessung im Ausland" liefert ausführliche Informationen dazu.

 

Mehr Informationen zum Thema Heirat und weitere Merkblätter zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen.

 

Für die Aufenthaltsregelung ausländischer Ehepartner wenden Sie sich an das kantonale Ausländeramt.